Die EU-weite Drohnenverordnung (EU 2019/947) baut auf CE-zertifizierten Drohnen auf. Nach aktuellem Stand wird es aber bis 31.12.2022 keine definierten Anforderungen an eine CE-Zertifizierung geben. Das hat zur Folge, dass alle mindestens bis 31.12.2022 verkauften Drohnen so genannte Bestandsdrohnen sind.
Unter den Bestandsdrohnen wird nach drei Gewichtsstufen unterschieden: kleiner 500 g, kleiner 2 kg und kleiner 25 kg. Die mit Abstand relevanteste Stufe ist jene kleiner 2 kg, welche beliebte Drohnentypen wie die DJI Mavic 3 und Phantom 4 Serie umfasst. Für diese gilt ab sofort die 30m/5m-Regel. Das bedeutet: Sie dürfen bis 30 m an unbeteiligte Personen heranfliegen - im Langsamflugmodus sogar 5 m. Bislang war die Grenze bei 50 m gesetzt.
Das bedeutet eine wesentliche Arbeitserleichterung für alle gewerblichen Piloten, die in der Stadt oder anderswo in der Nähe von unbeteiligten Dritten fliegen möchten.
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Die DJI Zenmuse L2 bietet im Vergleich zur L1 signifikante Verbesserungen, darunter eine höhere Reichweite, eine schnellere Punktabtastrate und eine bessere Genauigkeit bei der Erfassung von Punktwolken. Zudem entfällt bei der L2 die IMU-Aufwärmphase und sie bietet eine bessere Vegetationsdurchdringung. Beide Systeme kombinieren Laserscanner und RGB-Kameras für präzise photogrammetrische Anwendungen.
Die bisher gültige Regel für Bestandsdrohnen entfällt nun endgültig.
Die Unterscheidung in zertifizierte Drohnen, welche also zu einer C-Klasse zugeordnet werden, oder nicht-zertifizierten Bestandsdrohnen beeinflusst den möglichen Betrieb essentiell.
Flugplätze werden zum Schutz vor Kollisionen gegen Drohnenbetrieb geschützt. Die Abstände sind in der LuftVO (Luftverkehrsordnung) und mehreren NFLs (Nachrichten für Luftfahrer) geregelt. Dabei ist aber Vorsicht zu bewahren, denn die Abstandsregelungen ändern sich in unregelmäßigen Abständen. Wir fassen kurz den aktuellen Stand zusammen.
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