Was gilt ab 01.01.2024?
Die bisher gültige Regel für Bestandsdrohnen entfällt nun endgültig.
Die Unterscheidung in zertifizierte Drohnen, welche also zu einer C-Klasse zugeordnet werden, oder nicht-zertifizierten Bestandsdrohnen beeinflusst den möglichen Betrieb essentiell.
Was ist möglich mit einer Bestandsdrohne, die nicht zertifiziert ist?
Dazu gehören alle DJI Phantom Modelle sowie die Mavic 2.
Hier wird anhand des max. Abfluggewichtes unterschieden:
Drohnen über 250g dürfen nur noch in der Unterkategorie A3 geflogen werden. Also mit großem Abstand zu Unbeteiligten und 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten. Hierfür ist nur der kleine EU-Drohnenführerschein A1/A3 notwendig.
Drohnen unter 250g dürfen sogar ohne Qualifiaktion oder EU-Drohnenführerschein in der Unterkategorie A1 betrieben werden. Das bedeutet also auch in Wohngebieten und nah an unbeteiligten Personen, die auch überflogen werden dürfen. Menschenansammlungen dürfen aber nicht überflogen werden.
Welche Drohnen sind zertifiziert oder können nachzertifiziert werden?
Einen Überblick aller zertifzierten Drohnen kann immer aktuell auf folgender Seite der EASA nachgeschaut werden: https://www.easa.europa.eu/en/domains/civil-drones/drones-regulatory-framework-background/open-category-civil-drones
Besonders interessant sind die Infos für die Drohnenklasse C2. Darunter zählen die Mavic 3 Serie (Enterprise, Thermal und Multispektral), Matrice 30 und Matrice 30 Thermal. Diese Modelle können auch nachzertifiziert werden. Weitere Infos dazu unter: https://www.airclip.de/DJI-Mavic-3E-C2-Klassifizierung-mit-neuem-wichtigen-DJI-Update
Was gilt dann für mich mit einer zertifizierten Drohne?
Die C-Klasse der Drohne bestimmt meine Betriebskategorie: C0 und C1 werden in A1 geflogen, C2 in A2 und C3-Drohnen nur in A3.
Das bedeutet für Drohnen der C2-Klasse: sie dürfen bis 30 m nah an unbeteiligten Personen oder bis zu 5 m mit Langsamflugmodus betrieben werden.