Alle sind davon ausgegangen, dass die Registrierungspflicht für Drohnen-Piloten am 31.12.20 – d.h. zusammen mit den EU-Regeln – in Kraft tritt. Offenbar hat es aber weitere Verzögerungen gegeben.
Es ist also amtlich, dass Sie erst ab 30.04.21 registriert sein müssen. Bis dahin sollte dann auch die notwendige Website vom LBA stehen, die in Kombination mit der COVID-Pandemie wahrscheinlich Ursache für die Verschiebung ist.
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Die DJI Zenmuse L2 bietet im Vergleich zur L1 signifikante Verbesserungen, darunter eine höhere Reichweite, eine schnellere Punktabtastrate und eine bessere Genauigkeit bei der Erfassung von Punktwolken. Zudem entfällt bei der L2 die IMU-Aufwärmphase und sie bietet eine bessere Vegetationsdurchdringung. Beide Systeme kombinieren Laserscanner und RGB-Kameras für präzise photogrammetrische Anwendungen.
Die bisher gültige Regel für Bestandsdrohnen entfällt nun endgültig.
Die Unterscheidung in zertifizierte Drohnen, welche also zu einer C-Klasse zugeordnet werden, oder nicht-zertifizierten Bestandsdrohnen beeinflusst den möglichen Betrieb essentiell.
Flugplätze werden zum Schutz vor Kollisionen gegen Drohnenbetrieb geschützt. Die Abstände sind in der LuftVO (Luftverkehrsordnung) und mehreren NFLs (Nachrichten für Luftfahrer) geregelt. Dabei ist aber Vorsicht zu bewahren, denn die Abstandsregelungen ändern sich in unregelmäßigen Abständen. Wir fassen kurz den aktuellen Stand zusammen.
Das Firmware-Update in Verbindung mit neuen Propellern und Label ermöglicht die C2-Klassifizierung der DJI Mavic 3 Enterprise Serie!
Ein ausführlicher Vergleich der DJI Phantom 4 RTK mit ihrem Nachfolger DJI Mavic 3 Enterprise.
Was gilt Stand April 2022 für Betriebsgenehmigungen? Wir klären auf.
Das BMDV (vormals BMVI) hat mit sofortiger Wirkung die 30m/5m-Regel für Drohnen bis 2 kg erlassen.
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