Die neue EU-Drohnenverordnung passiert aktuell das deutsche Rechtssystem. Im Kern geht es darum, die europäische Regelung in deutsches Recht zu übertragen - und dabei gab es einen heftigen Knall: Der Verkehrsausschuss des Bundesrats lehnt die Novellierung ab.
Was zuerst negativ klingt, ist für uns Drohnenbetreiber ein Geschenk. Denn seit der Erstveröffentlichung des Papiers schallte es von allen Seiten harsche Kritik, dass die neu aufgesetze Luftverkehrsordnung (LuftVO) viel zu restriktiv sei. Das wurde jetzt von den Experten des Verkehrsausschusses im Bundesrat bestätigt. Im Gesamturteil kritisieren die Experten, dass der Drohnenbetrieb in Deutschland durch die LuftVO zu stark reglementiert würde. Er fordert deshalb eine grundlegende Überarbeitung vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Was bedeutet das für Drohnenbetreiber? Zuerst einmal bedeutet der Vorfall, dass die LuftVO, die u.a. Themen wie Flugverbote regelt, später in Kraft tritt als erwartet. Darüber kann man sich sicherlich beschweren, wir sehen das ganze aber positiv: Statt einschneidende Regeln als Schnellschuss zu verabschieden wünschen wir uns lieber ein freies Regelwerk - auch wenn dafür die alte LuftVO länger in Kraft bleibt.
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