Knapp zwei Jahre nach ihrer Veröffentlichung wird die deutsche Drohnen-Verordnung schon wieder Geschichte sein. Die Europäische Luftfahrbehörde EASA hat sich den Drohnen-Boom der letzten Jahre zum Anlass genommen, eine vereinheitlichende Regelung für alle EU-Mitgliedstaaten zu entwickeln, die schrittweise noch in diesem Jahr in Kraft treten wird. Wir geben im Folgenden einen Ausblick auf bereits bekannte Inhalte der bevorstehenden Verordnung.
Das Wichtigste im Überblick:
- Offene Kategorie und Spezifische Kategorie
- Risikoklasse vom Hersteller angegeben
- Registrierungspflicht für Piloten
- Online Kurs und Prüfung
- Fliegen nur im Sichtbereich (VLOS)
- max. Höhe 120 m
- Spezifische Kategorie: zusätzliche Anmeldung des Flugs mit Risikoanalyse
Zukünftig werden für Drohnenführer mit Fluggeräten bis 25 kg zwei Kategorien von Bedeutung sein: die Offene Kategorie und die Spezifische Kategorie. Die Einteilung wird anhand der Flugbedingungen vorgenommen. Wer sich an die Sicherheitsregeln hält, der wird der Offenen Kategorie zugeordnet. Wer gegen mindestens eine der Bedingungen verstößt, ist Teil der Spezifischen Kategorie und muss eine Risikoanalyse durchführen
Die Offene Kategorie beinhaltet alle Drohnenflüge, die ohne Sondererlaubnis durchgeführt werden dürfen. Sie wird in fünf Risikoklassen unterteilt (C0 bis C4). Der Hersteller soll die Risikoklasse einer Drohne, ähnlich dem CE-Zeichen, durch ein Label signalisieren. Die meisten Drohnenanwender werden in die Klasse C1 fallen, welche bei 250 g beginnt. Damit sind Sie verpflichtet:
- sich als Pilot zu registrieren,
- einen Online-Kurs mit Prüfung zu absolvieren,
- und Ihre persönliche Registrierungsnummer an Ihren Drohnen anzubringen sowie diese in einem e-Identifikationsportal hochzuladen.
Alle Einsätze mit erhöhtem Risiko werden der Spezifischen Kategorie zugeordnet. Der Pilot benötigt eine Sondererlaubnis und muss vor dem Flug eine Risikoanalyse durchführen. Auch in dieser Kategorie sind Standardszenarios vorgesehen.
Was denken wir darüber?
Wir halten eine europäische Vereinheitlichung für einen Schritt in die richtige Richtung. Die durchgesickerten Fakten lassen auf ein durchdachtes Konzept hoffen, das weder Freizeitpiloten noch geschäftlichen Anwendern unnötige Stolpersteine in den Weg legt und trotzdem für die notwendige Sicherheit sorgt.
Was passiert mit dem Drohnenführerschein?
Die EU plant einen Übergangszeitraum von 3 Jahren, in denen der Drohnenführerschein weiter gültig sein wird. Wer bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung einen Drohnenführerschein hat, wird also auf jeden Fall problemlos durch den Systemwandel kommen. Des Weiteren sollte die EU-Verordnung ursprünglich schon im vergangenen Jahr in Kraft treten. Möglicherweise werden die nationalen Regelungen also noch deutlich länger wirksam sein als ohnehin schon geplant.
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