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Bei Flügen über Menschenansammlungen, über 120 m Höhe oder außerhalb der Sichtweite, liegt ein erhöhtes Betriebsrisiko vor. Hierbei kann zur Bewertung der Sicherheit des Betriebs von unbemannten Fluggeräten eine einheitliche Risikobewertung nach SORA nötig sein.
SORA (Specific Operational Risk Assessment) ist ein europaweites Verfahren zur Risikoanalyse für den Einsatz von unbemannten Flugsystemen. Im August 2017 wurde die erste Version des internationalen SORA veröffentlicht. Die zuständige Landesluftfahrtbehörde entscheidet anhand dieses Gesetzestextes über Ihren Antrag.
Die SORA wird als mehrstufiger Prozess der Risikobewertung genutzt und soll der Verbesserung der Sicherheit durch den Einsatz von Drohnen bewirken. Sie wird benötigt, wenn die Allgemeinverfügung oder ein Standardszenario nicht mehr genügt.
Wie ist eine SORA aufgebaut?
Zuerst wird anhand einer Vorprüfung grundsätzlich entschieden, ob eine SORA notwendig ist. Im zweiten und dritten Schritt werden die Ground Risk Class (GRC) und Air Risk Class (ARC) bestimmt. Hier fließen auch Maßnahmen zur Reduzierung der Schadensauswirkung und Schadenswahrscheinlichkeit ein.
Wie ergibt sich die Risikoklasse?
Die GRC beziffert das Schadenrisiko für unbeteiligte Personen. Der unkorrigierte Wert ergibt sich aus der Summe von drei Risikokomponenten:
- Startmasse
- Risikogebiet und/oder Menschenansammlung
- Sichtverbindung
Durch Maßnahmen zur Reduzierung der Schadensauswirkung (z.B. gekapselte Rotoren, Fallschirm) und Schadenswahrscheinlichkeit (z.B. Absperrungen, Hinderniserkennung, Bewusster Einsatz maximaler Reichweiten) wird die Summe reduziert.
Mithilfe der ARC wird das Kollisionsrisiko mit einem bemannten Luftfahrzeug eingeschätzt. Relevant für diesen Wert sind:
- IFR-Flugverkehr
- VFR-Flugverkehr
- Flugplätze im Umkreis
- Flughöhe
Auch in dieser Kategorie können durch passive und aktive Maßnahmen die Schadensauswirkung (bspw. einfache Zerbrechlichkeit, Airbag) und Schadenswahrscheinlichkeit (bspw. elektronische Sichtbarkeit, Hindernisvermeidung) durch ein außer Kontrolle geratenes Fluggerät reduziert werden.
Der höhere Wert der beiden Klassen ist die Grundlage zur Erarbeitung des Betriebskonzept (ConOps), in dem entsprechende Selbsterklärungen oder Nachweise aufgeführt werden müssen.
Nach abschließender Prüfung der Landesluftfahrtbehörde wird die Erlaubnis mit oder ohne zusätzliche Vorgaben erteilt. Ist der Betrieb nicht erlaubnisfähig, erhält man eine entsprechende Benachrichtigung.
Häufen sich die Flüge für ein bestimmtes Szenario, z.B. der Flug außerhalb der Sichtweite an einem bestimmten Ort, kann die Behörde ein Standardszenario erarbeiten und die aufwendige Risikobewertung (SORA) wird hinfällig. Das verringert den Aufwand, ersetzt aber nicht den Antrag.
Mehr Möglichkeiten mit der neuen EU-Drohnenverordnung
Seit Januar 2021 gibt es mit der neuen EU-Drohnenverordnung neue Kategorien zur Einteilung des Betriebsrisikos. Standardszenarien und SORA decken den Betrieb in der Kategorie Specified ab. Für komplexe Anwendungen wird die Kategorie Certified eingeführt. Dies ist beispielsweise beim Transport gefährlicher Güter der Fall. Es entstehen viele neue Anwendungen und Möglichkeiten, die vorher nicht eindeutig gesetzlich zugeordnet waren.
Auch ist es möglich eine LUC-Zertifizierung (engl. Light UAS operator certificate) zu beantragen, um sich für einen spezifischen Drohneneinsatz eine dauerhafte Betriebsgenehmigung geben zu lassen. Dies ist ähnlich einer ISO 9001 Normierung und kann nötige Einzelgenehmigungen und wiederkehrende SORA Gutachten ersetzen.
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