Gibt es bereits eine Allgemeinverfügung für das Saarland?

Es gibt keine Allgemeinverfügung für das Saarland.

Die Landesluftfahrtbehörde im Saarland ist das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Allerdings sind Aufgabenbereiche zur Erteilung von Erlaubnissen und die Zulassung von Ausnahmen zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten aber an das Luftfahrtbundesamt (LBA) übertragen worden.

Sind geplante Flüge erlaubnispflichtig in der Kategorie "offen" muss eine Einzel- oder Allgemeine Betriebserlaubnis beantragt werden. Es existieren keine Formulare vom Bundesland Saarland dazu. Die direkte Kommunikation mit dem LBA ist notwendig.

Ist für den geplanten Flug eine Betriebsgenehmigung für die Kategorie "speziell" nötig, gemäß § 21b LuftVO, muss ein Antrag auf Betriebsgenehmigung (SORA) beim LBA eingereicht werden. Weitere Infos zu den Betriebskategorien finden Sie hier. Für einen Antrag beim LBA in der speziellen Kategorie brauchen Sie das Antragsformular als auch konkret das Formular der SORA.

Es gibt eine Allgemeinverfügung zur Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben. Diese sind für Drohnenflüge in Kontrollzonen von Flughäfen mit der Deutschen Flugsicherung (DFS) bestimmt und besagt, dass Flüge bis zu einer Flughöhe von 50 m ohne Erlaubnis möglich sind.

(Stand: 05.01.24)

Drohnenwissen

Gibt es bereits eine Allgemeinverfügung für das Saarland?

Es gibt keine Allgemeinverfügung für das Saarland.

Die Landesluftfahrtbehörde im Saarland ist das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Allerdings sind Aufgabenbereiche zur Erteilung von Erlaubnissen und die Zulassung von Ausnahmen zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten aber an das Luftfahrtbundesamt (LBA) übertragen worden.

Sind geplante Flüge erlaubnispflichtig in der Kategorie "offen" muss eine Einzel- oder Allgemeine Betriebserlaubnis beantragt werden. Es existieren keine Formulare vom Bundesland Saarland dazu. Die direkte Kommunikation mit dem LBA ist notwendig.

Ist für den geplanten Flug eine Betriebsgenehmigung für die Kategorie "speziell" nötig, gemäß § 21b LuftVO, muss ein Antrag auf Betriebsgenehmigung (SORA) beim LBA eingereicht werden. Weitere Infos zu den Betriebskategorien finden Sie hier. Für einen Antrag beim LBA in der speziellen Kategorie brauchen Sie das Antragsformular als auch konkret das Formular der SORA.

Es gibt eine Allgemeinverfügung zur Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben. Diese sind für Drohnenflüge in Kontrollzonen von Flughäfen mit der Deutschen Flugsicherung (DFS) bestimmt und besagt, dass Flüge bis zu einer Flughöhe von 50 m ohne Erlaubnis möglich sind.

(Stand: 05.01.24)