Gibt es eine Allgemeinverfügung für Bayern?

Die Landesluftfahrtbehörde von Bayern teilt sich in den Bereich Luftamt Nord / Mittelfranken und Luftamt Süd / Oberbayern auf.

Das Luftamt Nordbayern hat für die Regierungsbezirke Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken seine Allgemeinverfügung am 15.03.2023 herausgebracht. Das Luftamt Südbayern hat für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben seine Allgemeinverfügung am 17.03.2023 veröffentlicht. Beide Verfügung beziehen sich aber nur auf den Betrieb von Flugmodellen im Rahmen von Luftsportverbänden.

Sind geplante Flüge in der Kategorie "offen" erlaubnispflichtig, muss eine Einzel- oder Allgemeine Betriebserlaubnis beantragt werden. Dafür steht ein Antragsformular von den Luftämtern zur Verfügung.

Ist für den geplanten Flug eine Betriebsgenehmigung für die Kategorie "speziell" nötig, gemäß §21b LuftVO, muss ein Antrag auf Betriebsgenehmigung (SORA) beim LBA eingereicht werden. Weitere Infos zu den Betriebskategorien finden Sie hier. Für einen Antrag beim LBA in der speziellen Kategorie brauchen Sie das allgemeine Antragsformular sowie konkret das Formular der SORA.

Es gibt eine Allgemeinverfügung zur Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben. Diese sind für Drohnenflüge in Kontrollzonen von Flughäfen mit der Deutschen Flugsicherung (DFS) bestimmt und besagt, dass Flüge bis zu einer Flughöhe von 50 m ohne Erlaubnis möglich sind.

(Stand: 05.01.24)

Drohnenwissen

Gibt es eine Allgemeinverfügung für Bayern?

Die Landesluftfahrtbehörde von Bayern teilt sich in den Bereich Luftamt Nord / Mittelfranken und Luftamt Süd / Oberbayern auf.

Das Luftamt Nordbayern hat für die Regierungsbezirke Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken seine Allgemeinverfügung am 15.03.2023 herausgebracht. Das Luftamt Südbayern hat für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben seine Allgemeinverfügung am 17.03.2023 veröffentlicht. Beide Verfügung beziehen sich aber nur auf den Betrieb von Flugmodellen im Rahmen von Luftsportverbänden.

Sind geplante Flüge in der Kategorie "offen" erlaubnispflichtig, muss eine Einzel- oder Allgemeine Betriebserlaubnis beantragt werden. Dafür steht ein Antragsformular von den Luftämtern zur Verfügung.

Ist für den geplanten Flug eine Betriebsgenehmigung für die Kategorie "speziell" nötig, gemäß §21b LuftVO, muss ein Antrag auf Betriebsgenehmigung (SORA) beim LBA eingereicht werden. Weitere Infos zu den Betriebskategorien finden Sie hier. Für einen Antrag beim LBA in der speziellen Kategorie brauchen Sie das allgemeine Antragsformular sowie konkret das Formular der SORA.

Es gibt eine Allgemeinverfügung zur Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben. Diese sind für Drohnenflüge in Kontrollzonen von Flughäfen mit der Deutschen Flugsicherung (DFS) bestimmt und besagt, dass Flüge bis zu einer Flughöhe von 50 m ohne Erlaubnis möglich sind.

(Stand: 05.01.24)