Ist beim Drohnenfliegen die Verwendung von Videobrillen erlaubt (FPV)?

Die Verwendung von Videobrillen wie den DJI Goggles durch den Piloten ist grundsätzlich erlaubt.

Die Drohnen, welche mit FPV (First Person View) geflogen werden, müssen im Rahmen der Unterkategorie A3 in der Kategorie "offen" betrieben werden. Bedingung dafür ist die Anwesenheit einer zweiten Person, die den Flugraum beobachtet und gegebenenfalls auf Gefahren hinweist oder in die Steuerung eingreifen kann.

Andernfalls kann für den Betrieb unter Umständen eine Sondergenehmigung eingeholt werden innerhalb der Kategorie "speziell".

Weitere Infos finden Sie in diesem Video der EASA.

Drohnenwissen

Ist beim Drohnenfliegen die Verwendung von Videobrillen erlaubt (FPV)?

Die Verwendung von Videobrillen wie den DJI Goggles durch den Piloten ist grundsätzlich erlaubt.

Die Drohnen, welche mit FPV (First Person View) geflogen werden, müssen im Rahmen der Unterkategorie A3 in der Kategorie "offen" betrieben werden. Bedingung dafür ist die Anwesenheit einer zweiten Person, die den Flugraum beobachtet und gegebenenfalls auf Gefahren hinweist oder in die Steuerung eingreifen kann.

Andernfalls kann für den Betrieb unter Umständen eine Sondergenehmigung eingeholt werden innerhalb der Kategorie "speziell".

Weitere Infos finden Sie in diesem Video der EASA.