Ist das Fliegen über fremden Grundstücken erlaubt?

Laut § 1 LuftVG ist die Nutzung des Luftraums durch Luftfahrtzeuge frei. Luftraum kann nicht gekauft, gemietet oder gepachtet werden. Er ist als öffentlicher Raum frei nutzbar. Grundsätzlich ist es somit erlaubt über fremde Grundstücke zu fliegen. Allerdings gibt es Einschränkungen für Drohnenpiloten durch die Betriebsverbote gemäß LuftVO, welche beispielsweise Wohngrundstücke einschließen. Möchten Sie dennoch über ein Wohngrundstück fliegen, bedarf es einer Überflugerlaubnis des jeweiligen Eigentümers, Mieters oder Pächters. Schwierig wird es dann, wenn das Grundstück zu mehreren Parteien gehört.

Vorlage für die Überflugerlaubnis.

Drohnenwissen

Ist das Fliegen über fremden Grundstücken erlaubt?

Laut § 1 LuftVG ist die Nutzung des Luftraums durch Luftfahrtzeuge frei. Luftraum kann nicht gekauft, gemietet oder gepachtet werden. Er ist als öffentlicher Raum frei nutzbar. Grundsätzlich ist es somit erlaubt über fremde Grundstücke zu fliegen. Allerdings gibt es Einschränkungen für Drohnenpiloten durch die Betriebsverbote gemäß LuftVO, welche beispielsweise Wohngrundstücke einschließen. Möchten Sie dennoch über ein Wohngrundstück fliegen, bedarf es einer Überflugerlaubnis des jeweiligen Eigentümers, Mieters oder Pächters. Schwierig wird es dann, wenn das Grundstück zu mehreren Parteien gehört.

Vorlage für die Überflugerlaubnis.