Ist meine Aufstiegserlaubis oder Allgemeinverfügung zum Betrieb meiner Drohne auch nach dem 01.01.2021 noch gültig?

Wenn Sie eine Aufstiegserlaubnis oder Allgemeinverfügung haben, die bis zu einem Stichtag im Jahr 2021 oder darüber hinaus gültig ist, dann ist diese auch mit Eintreten der neuen EU-Drohnenverordnung weiter gültig. Aber ACHTUNG: Die Gültigkeit ist auf maximal ein Jahr begrenzt, d.h. dass die Erlaubnis spätestens mit 31.12.2021 abläuft.

Wer eine neue Erlaubnis beantragen möchte, der muss das ab sofort in der SPECIFIC Kategorie tun.

Drohnenwissen

Ist meine Aufstiegserlaubis oder Allgemeinverfügung zum Betrieb meiner Drohne auch nach dem 01.01.2021 noch gültig?

Wenn Sie eine Aufstiegserlaubnis oder Allgemeinverfügung haben, die bis zu einem Stichtag im Jahr 2021 oder darüber hinaus gültig ist, dann ist diese auch mit Eintreten der neuen EU-Drohnenverordnung weiter gültig. Aber ACHTUNG: Die Gültigkeit ist auf maximal ein Jahr begrenzt, d.h. dass die Erlaubnis spätestens mit 31.12.2021 abläuft.

Wer eine neue Erlaubnis beantragen möchte, der muss das ab sofort in der SPECIFIC Kategorie tun.