Sollte ich jetzt direkt den neuen EU-Kenntnisnachweis (Drohnenführerschein) ablegen?

Seit Januar 2021 werden nur noch die neuen EU-Drohnenführerscheine ausgestellt. Darunter zählt der EU-Kompetenznachweis A1/A3 und das EU-Fernpilotenzeugnis A2.

Sobald eine Drohne mit mehr als 250g betrieben wird, ist mindestens der kleine Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis A1/A3) für den Drohnenpiloten Voraussetzung.

Bei Drohnen unter 250g Abfluggewicht, empfehlen wir auch den kleinen Drohnenführerschein beim Luftfahrtbundesamt abzulegen. Somit erlangt man grundlegendes Wissen über die Funktionsweise und den Betrieb mit Drohnen.

 

Drohnenwissen

Sollte ich jetzt direkt den neuen EU-Kenntnisnachweis (Drohnenführerschein) ablegen?

Seit Januar 2021 werden nur noch die neuen EU-Drohnenführerscheine ausgestellt. Darunter zählt der EU-Kompetenznachweis A1/A3 und das EU-Fernpilotenzeugnis A2.

Sobald eine Drohne mit mehr als 250g betrieben wird, ist mindestens der kleine Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis A1/A3) für den Drohnenpiloten Voraussetzung.

Bei Drohnen unter 250g Abfluggewicht, empfehlen wir auch den kleinen Drohnenführerschein beim Luftfahrtbundesamt abzulegen. Somit erlangt man grundlegendes Wissen über die Funktionsweise und den Betrieb mit Drohnen.