Wann reicht ein Kenntnisnachweis für Modellflugsportler?

Sofern Sie beabsichtigen, eine über 2 kg wiegende Drohne ausschließlich für private Zwecke zu nutzen, dann ist mindestens ein Kenntnisnachweis gemäß § 21a Abs. 4 LuftVO außerhalb von Modellfluggeländen vorgeschrieben.

Diese Bescheinigung ist bei vom Bundesministerium für Verkehr beauftragten Luftsportverbänden erhältlich. Auch hier sind wie beim Drohnenführerschein Kenntnisse der Grundlagen von Anwendung und Navigation von Flugmodellen, der rechtlichen Grundlagen und der örtlichen Luftraumordnung durch eine Prüfung nachzuweisen. Die Gültigkeitsdauer des Kenntnisnachweises beträgt ebenso 5 Jahre und kostet gemäß der für den DMFV bindenden behördlichen Gebührenordnung 25,- € zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer, insgesamt also 26,75 €.

Sollten Sie ihre Drohne auch gewerblich nutzen, dann ist der Kenntnisnachweis gemäß § 21e nicht ausreichend. Hierzu benötigen Sie eine Bescheinigung nach LuftVO § 21d von einer vom Luftfahrtbundesamt anerkannten Stelle, wie zum Beispiel der Airclip Service GmbH & CO KG. Weitere Informationen finden Sie bei unseren Schulungsangeboten.

Drohnenwissen

Wann reicht ein Kenntnisnachweis für Modellflugsportler?

Sofern Sie beabsichtigen, eine über 2 kg wiegende Drohne ausschließlich für private Zwecke zu nutzen, dann ist mindestens ein Kenntnisnachweis gemäß § 21a Abs. 4 LuftVO außerhalb von Modellfluggeländen vorgeschrieben.

Diese Bescheinigung ist bei vom Bundesministerium für Verkehr beauftragten Luftsportverbänden erhältlich. Auch hier sind wie beim Drohnenführerschein Kenntnisse der Grundlagen von Anwendung und Navigation von Flugmodellen, der rechtlichen Grundlagen und der örtlichen Luftraumordnung durch eine Prüfung nachzuweisen. Die Gültigkeitsdauer des Kenntnisnachweises beträgt ebenso 5 Jahre und kostet gemäß der für den DMFV bindenden behördlichen Gebührenordnung 25,- € zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer, insgesamt also 26,75 €.

Sollten Sie ihre Drohne auch gewerblich nutzen, dann ist der Kenntnisnachweis gemäß § 21e nicht ausreichend. Hierzu benötigen Sie eine Bescheinigung nach LuftVO § 21d von einer vom Luftfahrtbundesamt anerkannten Stelle, wie zum Beispiel der Airclip Service GmbH & CO KG. Weitere Informationen finden Sie bei unseren Schulungsangeboten.