Was besagt die 1:1 Regel?

Die 1:1 Regel beschreibt, dass der Betrieb in einer Flughöhe gleich oder kleiner dem seitlichem / horizontalen Abstand zwischen UAS und unbeteiligten Personen stattfindet. Die Sicherheit der unbeteiligten Personen hat höchste Priorität.

Im Zusammenhang mit den Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen laut §21h LuftVO (Geozonen) spielt ebenfalls die 1:1 Regel eine Rolle. Der Abstand von 100 m zu diesen kann bis auf 10 m verringert werden, wenn 1:1 eingehalten wird. Das bedeutet, die Flughöhe ist beim Betrieb von 15 m seitlichen Abstand zur Bundesstraße auf 15 m beschränkt. Bei 30 m seitlichen Abstand ist die Flughöhe auf 30 m beschränkt, usw.

Weitere Informationen, insbesondere zu den Abstandsregelungen innerhalb der Kategorie "offen", können Sie hier nachlesen.

(Stand 06.02.2024)

Drohnenwissen

Was besagt die 1:1 Regel?

Die 1:1 Regel beschreibt, dass der Betrieb in einer Flughöhe gleich oder kleiner dem seitlichem / horizontalen Abstand zwischen UAS und unbeteiligten Personen stattfindet. Die Sicherheit der unbeteiligten Personen hat höchste Priorität.

Im Zusammenhang mit den Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen laut §21h LuftVO (Geozonen) spielt ebenfalls die 1:1 Regel eine Rolle. Der Abstand von 100 m zu diesen kann bis auf 10 m verringert werden, wenn 1:1 eingehalten wird. Das bedeutet, die Flughöhe ist beim Betrieb von 15 m seitlichen Abstand zur Bundesstraße auf 15 m beschränkt. Bei 30 m seitlichen Abstand ist die Flughöhe auf 30 m beschränkt, usw.

Weitere Informationen, insbesondere zu den Abstandsregelungen innerhalb der Kategorie "offen", können Sie hier nachlesen.

(Stand 06.02.2024)