Was besagt die Allgemeinverfügung der DFS (Deutsche Flugsicherung) für Kontrollzonen an Flugplätzen?

Für Kontrollzonen an Flughäfen besteht seitens der DFS eine allgemeine Freigabe für Aufstiege von Flugmodellen und UAS bis zu einer Höhe von 50 Metern über Grund oder Wasser.

Diese Allgemeinfreigabe gilt jedoch nur dann, wenn Sie beim Aufstieg von UAS und Flugmodellen folgende Auflagen der DFS berücksichtigen:

  • Der Aufstieg von Flugmodellen und UAS ist nur bei Sichtwetterbedingungen erlaubt (Wolkenuntergrenze 1.500 ft, Sichtweite mind. 5 km),
  • nicht als Formation oder autonom,
  • nicht nahe an Notfalleinsatzgebieten.

Nähere Informationen dazu in der NfL-2023-1-2705.

(Stand: 06.02.2024)

Drohnenwissen

Was besagt die Allgemeinverfügung der DFS (Deutsche Flugsicherung) für Kontrollzonen an Flugplätzen?

Für Kontrollzonen an Flughäfen besteht seitens der DFS eine allgemeine Freigabe für Aufstiege von Flugmodellen und UAS bis zu einer Höhe von 50 Metern über Grund oder Wasser.

Diese Allgemeinfreigabe gilt jedoch nur dann, wenn Sie beim Aufstieg von UAS und Flugmodellen folgende Auflagen der DFS berücksichtigen:

  • Der Aufstieg von Flugmodellen und UAS ist nur bei Sichtwetterbedingungen erlaubt (Wolkenuntergrenze 1.500 ft, Sichtweite mind. 5 km),
  • nicht als Formation oder autonom,
  • nicht nahe an Notfalleinsatzgebieten.

Nähere Informationen dazu in der NfL-2023-1-2705.

(Stand: 06.02.2024)