Was gilt es in Nordrhein-Westfalen zu beachten?

Eine Allgemeinverfügung gibt es in NRW nicht.

Weitere Informationen können Sie bei der Landesluftfahrtbehörde Nordrhein-Westfalen finden. Diese ist in 2 Institutionen unterteilt:

(Der Sitz des Unternehmens oder der Wohnsitz bei Privatpersonen ist dabei ausschlaggebend.) Für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig. Für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold, Münster ist die Bezirksregierung Münster zuständig.

Für gesamt Nordrhein-Westfalen gibt es ebenfalls noch Nebenbestimmungen, die einige Regelungen etwas deutlicher machen.

Sind geplante Flüge in der Kategorie "offen" erlaubnispflichtig muss eine Einzel- oder Allgemeine Betriebserlaubnis beantragt werden. Die Bezirksregierung Münster stellt dafür dieses Formular zur Verfügung. Im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung ist ein anderes Formular notwendig.

Ist für den geplanten Flug eine Betriebsgenehmigung für die Kategorie "speziell" nötig, gemäß §21b LuftVO, muss ein Antrag auf Betriebsgenehmigung (SORA) beim LBA eingereicht werden. Weitere Infos zu den Betriebskategorien finden Sie hier. Für einen Antrag beim LBA in der speziellen Kategorie brauchen Sie das allgemeine Antragsformular sowie konkret das Formular der SORA.

Es gibt eine Allgemeinverfügung zur Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben. Diese sind für Drohnenflüge in Kontrollzonen von Flughäfen mit der Deutschen Flugsicherung (DFS) bestimmt und besagt, dass Flüge bis zu einer Flughöhe von 50 m ohne Erlaubnis möglich sind.

(Stand: 05.01.24)

Drohnenwissen

Was gilt es in Nordrhein-Westfalen zu beachten?

Eine Allgemeinverfügung gibt es in NRW nicht.

Weitere Informationen können Sie bei der Landesluftfahrtbehörde Nordrhein-Westfalen finden. Diese ist in 2 Institutionen unterteilt:

(Der Sitz des Unternehmens oder der Wohnsitz bei Privatpersonen ist dabei ausschlaggebend.) Für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig. Für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold, Münster ist die Bezirksregierung Münster zuständig.

Für gesamt Nordrhein-Westfalen gibt es ebenfalls noch Nebenbestimmungen, die einige Regelungen etwas deutlicher machen.

Sind geplante Flüge in der Kategorie "offen" erlaubnispflichtig muss eine Einzel- oder Allgemeine Betriebserlaubnis beantragt werden. Die Bezirksregierung Münster stellt dafür dieses Formular zur Verfügung. Im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung ist ein anderes Formular notwendig.

Ist für den geplanten Flug eine Betriebsgenehmigung für die Kategorie "speziell" nötig, gemäß §21b LuftVO, muss ein Antrag auf Betriebsgenehmigung (SORA) beim LBA eingereicht werden. Weitere Infos zu den Betriebskategorien finden Sie hier. Für einen Antrag beim LBA in der speziellen Kategorie brauchen Sie das allgemeine Antragsformular sowie konkret das Formular der SORA.

Es gibt eine Allgemeinverfügung zur Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben. Diese sind für Drohnenflüge in Kontrollzonen von Flughäfen mit der Deutschen Flugsicherung (DFS) bestimmt und besagt, dass Flüge bis zu einer Flughöhe von 50 m ohne Erlaubnis möglich sind.

(Stand: 05.01.24)