Was gilt in den Unterkategorien der EU-Drohnenverordnung?

Unterkategorie A1:

  • es darf an unbeteiligte Personen herangeflogen werden
  • Menschenansammlungen dürfen nicht überflogen werden
  • bei unerwartetem Überflug von Personen muss die Überflugzeit auf ein Minimum reduziert werden
  • der Pilot muss mit dem Benutzerhandbuch vertraut sein
  • für den Betrieb Ihrer Drohne über 250g ist der kleine EU-Drohnenführerschein (Kompetenznachweis A1/A3) notwendig

Unterkategorie A2:

  • Drohnen dürfen bis zu 30 m an unbeteiligte Personen herangeflogen werden
  • Im "Langsamflugmodus" darf bis auf 5 m an Unbeteiligte herangeflogen werden
  • der Pilot muss mit dem Benutzerhandbuch vertraut sein
  • für den Betrieb Ihrer Drohne ist der große EU-Drohnenführerschein (Fernpilotenzeugnis A2) notwendig

Unterkategorie A3:

  • Drohnen dürfen nur in Gebieten ohne die Gefährdung von unbeteiligten Personen geflogen werden
  • es muss ein horizontaler Abstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie und Erholungsgebieten eingehalten werden
  • der Pilot muss mit dem Benutzerhandbuch vertraut sein
  • für den Betrieb Ihrer Drohne ist der kleine EU-Drohnenführerschein (Kompetenznachweis A1/A3) notwendig

Drohnenwissen

Was gilt in den Unterkategorien der EU-Drohnenverordnung?

Unterkategorie A1:

  • es darf an unbeteiligte Personen herangeflogen werden
  • Menschenansammlungen dürfen nicht überflogen werden
  • bei unerwartetem Überflug von Personen muss die Überflugzeit auf ein Minimum reduziert werden
  • der Pilot muss mit dem Benutzerhandbuch vertraut sein
  • für den Betrieb Ihrer Drohne über 250g ist der kleine EU-Drohnenführerschein (Kompetenznachweis A1/A3) notwendig

Unterkategorie A2:

  • Drohnen dürfen bis zu 30 m an unbeteiligte Personen herangeflogen werden
  • Im "Langsamflugmodus" darf bis auf 5 m an Unbeteiligte herangeflogen werden
  • der Pilot muss mit dem Benutzerhandbuch vertraut sein
  • für den Betrieb Ihrer Drohne ist der große EU-Drohnenführerschein (Fernpilotenzeugnis A2) notwendig

Unterkategorie A3:

  • Drohnen dürfen nur in Gebieten ohne die Gefährdung von unbeteiligten Personen geflogen werden
  • es muss ein horizontaler Abstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie und Erholungsgebieten eingehalten werden
  • der Pilot muss mit dem Benutzerhandbuch vertraut sein
  • für den Betrieb Ihrer Drohne ist der kleine EU-Drohnenführerschein (Kompetenznachweis A1/A3) notwendig