Was ist eine ICAO-Karte?

Um Flugbeschränkungsgebiete (ED-R) feststellen zu können, greift man auf ICAO-Karten zurück. Beziehen können Sie diese zum Beispiel von der R. Eisenschmidt GmbH. Alternativ dazu gibt es Anbieter nicht offiziell anerkannter Onlinekarten (z.B. maps.openaip.net, map2fly.flynex.de, DFS-DrohnenApp)

In den Karten zu erkennen sind

  • Gewässer
  • Siedlungen
  • Verkehrswege
  • Flugplätze
  • Lufträume
  • Flugverbotszonen

ICAO-Karten sind Luftfahrtkarten, die nach den Richtlinien der International Civil Aviation Organisation (ICAO) gestaltet sind und von der Deutschen Flugsicherung GmbH veröffentlicht werden. Bezogen werden können diese in Flugschulen und Fachgeschäften für Luftsportbedarf.

Bei Lufträumen unterschiedet man grundsätzlich zuwischen kontrolliertem und unkontrolliertem Luftraum unterschieden, in denen entsprechende Regeln gelten. Im unkontrolliertem Luftraum G (Golf) gilt das Prinzip des Sichtfluges (VFR - Visual Flight Rules). Das heißt jeder Pilot (egal ob Drohnenpilot oder Pilot in der bemannten Luftfahrt) hat auf andere Luftfahrzeuge zu achten und wenn nötig auszuweichen. Dafür ist eine Mindestsichtweite erforderlich. Für Drehflügler, wie Hubschrauber oder Multicopter, sind dies 800 m, für Starrflügler, wie Segel- oder Motorflugzeuge, 1500 m. Das heißt auch, dass der Flug mit einer Drohne bei Nebel ausgeschlossen ist, sollte die Drohne gut erkennbar sein, aber die Sichtbedingungen das Erkennen anderer entfernter Luftfahrzeuge nicht zulassen. Ein rechtzeitiges Eingreifen zum Ausweichen wäre dann nicht mehr möglich.
Kontrollzonen (CTR - controlled traffic region) erstrecken sich meist um einen Flughafen oder Landeplatz (Sonderluftraum D). Ein Durchfliegen in mehr als 50 Meter Höhe oder innerhalb des 1,5 km Umkreises zur Flughafenbegrenzung ist nur mit Genehmigung der verantwortlichen Flugverkehrskontrollstelle (oft der Tower) erlaubt.

Außerdem gibt es ATZ (aerodrome traffic zone), TMZ (transponder mandatory zone) und RMZ (radio mandatory zone), welche voraussetzen, dass das Luftfahrzeug in diesem Bereich über eine Funkkommunikationsausrüstung oder einen Transponder verfügen muss. Da Drohnen diese Voraussetzung in der Regel nicht erfüllen, kann rein technisch der Luftraum hier nicht genutzt werden. Ein Aufstieg ist aber in Absprache mit der Flugleitung des jeweiligen zuständigen Flugplatzes möglich.

Temporäre Flugbeschränkungsgebiete und Flughindernisse, wie ausgefallene Beleuchtungen für Windkraftanlagen oder kurzfristige Anordnungen (Luftraumsperrungen durch beispielsweise Großveranstaltungen) sind in den analogen Karten nicht enthalten und werden als NOTAM (notice to airmen) im AIS Portal der DFS veröffentlicht.

Weiteres Drohnenwissen erlangen Sie in einer unserer Schulungen und in unserem Airclip Guide!

Drohnenwissen

Was ist eine ICAO-Karte?

Um Flugbeschränkungsgebiete (ED-R) feststellen zu können, greift man auf ICAO-Karten zurück. Beziehen können Sie diese zum Beispiel von der R. Eisenschmidt GmbH. Alternativ dazu gibt es Anbieter nicht offiziell anerkannter Onlinekarten (z.B. maps.openaip.net, map2fly.flynex.de, DFS-DrohnenApp)

In den Karten zu erkennen sind

  • Gewässer
  • Siedlungen
  • Verkehrswege
  • Flugplätze
  • Lufträume
  • Flugverbotszonen

ICAO-Karten sind Luftfahrtkarten, die nach den Richtlinien der International Civil Aviation Organisation (ICAO) gestaltet sind und von der Deutschen Flugsicherung GmbH veröffentlicht werden. Bezogen werden können diese in Flugschulen und Fachgeschäften für Luftsportbedarf.

Bei Lufträumen unterschiedet man grundsätzlich zuwischen kontrolliertem und unkontrolliertem Luftraum unterschieden, in denen entsprechende Regeln gelten. Im unkontrolliertem Luftraum G (Golf) gilt das Prinzip des Sichtfluges (VFR - Visual Flight Rules). Das heißt jeder Pilot (egal ob Drohnenpilot oder Pilot in der bemannten Luftfahrt) hat auf andere Luftfahrzeuge zu achten und wenn nötig auszuweichen. Dafür ist eine Mindestsichtweite erforderlich. Für Drehflügler, wie Hubschrauber oder Multicopter, sind dies 800 m, für Starrflügler, wie Segel- oder Motorflugzeuge, 1500 m. Das heißt auch, dass der Flug mit einer Drohne bei Nebel ausgeschlossen ist, sollte die Drohne gut erkennbar sein, aber die Sichtbedingungen das Erkennen anderer entfernter Luftfahrzeuge nicht zulassen. Ein rechtzeitiges Eingreifen zum Ausweichen wäre dann nicht mehr möglich.
Kontrollzonen (CTR - controlled traffic region) erstrecken sich meist um einen Flughafen oder Landeplatz (Sonderluftraum D). Ein Durchfliegen in mehr als 50 Meter Höhe oder innerhalb des 1,5 km Umkreises zur Flughafenbegrenzung ist nur mit Genehmigung der verantwortlichen Flugverkehrskontrollstelle (oft der Tower) erlaubt.

Außerdem gibt es ATZ (aerodrome traffic zone), TMZ (transponder mandatory zone) und RMZ (radio mandatory zone), welche voraussetzen, dass das Luftfahrzeug in diesem Bereich über eine Funkkommunikationsausrüstung oder einen Transponder verfügen muss. Da Drohnen diese Voraussetzung in der Regel nicht erfüllen, kann rein technisch der Luftraum hier nicht genutzt werden. Ein Aufstieg ist aber in Absprache mit der Flugleitung des jeweiligen zuständigen Flugplatzes möglich.

Temporäre Flugbeschränkungsgebiete und Flughindernisse, wie ausgefallene Beleuchtungen für Windkraftanlagen oder kurzfristige Anordnungen (Luftraumsperrungen durch beispielsweise Großveranstaltungen) sind in den analogen Karten nicht enthalten und werden als NOTAM (notice to airmen) im AIS Portal der DFS veröffentlicht.

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