Was ist für den Betrieb von Drohnen im Ausland zu beachten?

In anderen Ländern außerhalb der EU gelten andere Bestimmungen als u.a. in Deutschland. Vor Antritt der Reise sollten also unbedingt die Gesetzmäßigkeiten im Zielland recherchiert werden.

Die EU-Drohnenverordnung von der EASA, also der europäischen Agentur für Flugsicherheit, wird aktuell in die weiteren EASA-Mitgliedsstaaten wie Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein gesetzlich national integriert.

Drohnenwissen

Was ist für den Betrieb von Drohnen im Ausland zu beachten?

In anderen Ländern außerhalb der EU gelten andere Bestimmungen als u.a. in Deutschland. Vor Antritt der Reise sollten also unbedingt die Gesetzmäßigkeiten im Zielland recherchiert werden.

Die EU-Drohnenverordnung von der EASA, also der europäischen Agentur für Flugsicherheit, wird aktuell in die weiteren EASA-Mitgliedsstaaten wie Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein gesetzlich national integriert.