Was sind NfL (Nachrichten für Luftfahrer)?

Nachrichten für Luftfahrer, kurz NfL, sind das Amtsblatt für die Luftfahrt in Deutschland. Diese werden von der Deutschen Flugsicherung GmbH veröffentlicht. Amtsblätter dienen der Bekanntmachung gesetzlicher Vorgaben.

Unter anderem beschreiben die NfL Verfahren für die Erteilung von Erlaubnissen und die Zulassung von Ausnahmen zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten gemäß § 21 a und b Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO). Sie dienen auch dazu, das Verfahren zur Erlangung einer Aufstiegserlaubnis zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. So können darin auch Vorgaben für den möglichen Einsatz von Drohnen nachgelesen werden, wie zum Beispiel Ausnahmen von Betriebsverboten unter der Einhaltung der 1:1 Regel oder eine nötige Außenbeleuchtung für Flüge bei Nacht. Ersichtlich wird darin auch, ab wann eine Erlaubnispflicht vorliegt, wie zum Beispiel bei Startmassen über 25 kg.

Drohnenwissen

Was sind NfL (Nachrichten für Luftfahrer)?

Nachrichten für Luftfahrer, kurz NfL, sind das Amtsblatt für die Luftfahrt in Deutschland. Diese werden von der Deutschen Flugsicherung GmbH veröffentlicht. Amtsblätter dienen der Bekanntmachung gesetzlicher Vorgaben.

Unter anderem beschreiben die NfL Verfahren für die Erteilung von Erlaubnissen und die Zulassung von Ausnahmen zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten gemäß § 21 a und b Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO). Sie dienen auch dazu, das Verfahren zur Erlangung einer Aufstiegserlaubnis zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. So können darin auch Vorgaben für den möglichen Einsatz von Drohnen nachgelesen werden, wie zum Beispiel Ausnahmen von Betriebsverboten unter der Einhaltung der 1:1 Regel oder eine nötige Außenbeleuchtung für Flüge bei Nacht. Ersichtlich wird darin auch, ab wann eine Erlaubnispflicht vorliegt, wie zum Beispiel bei Startmassen über 25 kg.