Drohnenwissen
Welche PDRA sind aktuell in Deutschland für Drohnen verfügbar? (Pre-Defined Risk Assessment)
Sie sehen die in Deutschland verfügbaren PDRAs gegliedert nach PDRA-S und PDRA-G.
PDRA-S
PDRA-S01 (= Spiegel von STS-02 für Drohnen ohne CE-Klasse)
- Sichtkontakt zum UAS: Ja, Pflicht (=
VLOS ). - Bodengebiet: Kann abgesperrt werden und ist unter der Kontrolle des Drohnenpiloten.
- Luftraum: Kontrolliert oder unkontrolliert (keine Einschränkungen).
- Maximale Flughöhe: 120 m.
- Drohnen-Eigenschaften: Maximaler Größe von 3 m und maximales Abfluggewicht MTOM bis 25 kg.
- CE-Klasse der Drohne: Keine notwendig.
- Pilotenausbildung: A2-Drohnenführerschein und praktisches Training bei anerkannter Stelle.
- siehe auch AMC4 der EU-Regelung 2019/947
PDRA-S02 (= Spiegel von STS-02 für Drohnen ohne CE-Klasse)
- Sichtkontakt zum UAS: Nicht erforderlich (=
BVLOS ), wenn 1 km Abstand zwischen Fernpilot und Drohne nicht überschritten wird. 2 km Abstand sind erlaubt, wenn ein Helfer eingesetzt wird (=EVLOS ). - Bodengebiet: Kann abgesperrt werden und ist unter der Kontrolle des Drohnenpiloten.
- Luftraum: Kontrolliert oder unkontrolliert (keine Einschränkungen).
- Maximale Flughöhe: 120 m.
- Drohnen-Eigenschaften: Maximaler Größe von 3 m und maximales Abfluggewicht MTOM bis 25 kg.
- CE-Klasse der Drohne: Keine notwendig.
- Pilotenausbildung: A2-Drohnenführerschein und praktisches Training bei anerkannter Stelle.
- siehe auch AMC5 der EU-Regelung 2019/947
PDRA-G
PDRA-G01
- Sichtkontakt zum UAS: Nicht erforderlich (=
BVLOS ), wenn 1 km Abstand zwischen Fernpilot und Drohne nicht überschritten wird. Sonst ja, selbst oder durch Helfer (=EVLOS ). - Bodengebiet: Dünn besiedelt.
- Luftraum: Unkontrolliert mit geringem Risiko der Begegnung mit einem bemannten Luftfahrzeug.
- Maximale Flughöhe: 150 m.
- Drohnen-Eigenschaften: Maximaler Größe von 3 m und Energie von max. 34 kJ.
- CE-Klasse der Drohne: Keine notwendig.
- Pilotenausbildung: Anforderungen abhängig von der geplanten Mission.
- siehe auch AMC2 der EU-Regelung 2019/947
PDRA-G02
- Sichtkontakt zum UAS: Nicht erforderlich (=
BVLOS ). - Bodengebiet: Dünn besiedelt.
- Luftraum: Beschränkt.
- Maximale Flughöhe: unbeschränkt.
- Drohnen-Eigenschaften: Maximaler Größe von 3 m und Energie von max. 34 kJ.
- CE-Klasse der Drohne: Keine notwendig.
- Pilotenausbildung: Anforderungen abhängig von der geplanten Mission.
- siehe auch AMC3 der EU-Regelung 2019/947
PDRA-G03 (zur automatisierte Überwachung und Inspektionen an Einrichtungen und Infrastruktur)
- Sichtkontakt zum UAS: Nicht erforderlich (= BVLOS).
- Funkkontakt zum UAS: direct C2-link.
- Bodengebiet: Dünn besiedelt (sparsely populated).
- Luftraum: ARC-a (atypical aircpace).
- Maximale Flughöhe: 15m über Hindernisse.
- Flugbereich: max. 30m seitlich entfernt zum Hindernis.
- Drohnen-Eigenschaften: Maximaler Größe von 3 m und Energie von max. 34 kJ.
- CE-Klasse der Drohne: Keine notwendig.
- Pilotenausbildung: entsprechend der geplanten Mission.
- siehe auch AMC6 der EU-Regelung 2019/947