Wo dürfen Drohnen fliegen und wo nicht?

Als Steuerer eines "unbemannten Luftfahrtsystems" nimmt man am Luftverkehr teil und muss sich an die geltenden Vorschriften halten. In Deutschland sind diese in der LuftVO und in der EU-Drohnenverordnung (Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission) zu finden.

Je nach Drohnenklasse, Betriebskategorie und abhängig vom EU-Drohnenführerschein gibt es unterschiedliche Regelungen, wo man fliegen darf. Schauen Sie hier für die Regelungen und den benötigten Drohnenführerschein nach.

Für den Drohnenflug gibt es außerdem sogenannte Betriebsverbote und Regeln nach §21h LuftVO.

  • nicht ungenehmigt über Wohngrundstücke, wenn > 250 g oder Kamera an Bord
  • 100 m zu Industrieanlagen, Behörden, Botschaften, JVA's, militärisch Anlagen, Einsatzstellen, Krankenhäusern, Anlagen der Energieerzeugung
  • 1:1 zu Bundesstraßen, Wasserstraßen, Bahn
  • Querung Wasserstraßen > 100 m und zügig erlaubt
  • 100 m über Naturschutzgebieten
  • Kontrollierter Luftraum darf bis maximal 50 m Flughöhe durchflogen werden. Weiterhin bedarf es nach §21a LuftVO auch einer Genehmigung von Flügen in einer Entfernung von weniger als 1,5 km zu Begrenzungen von Flugplätzen. Oftmals befinden sich auf Krankenhäusern auch Landeplätze für Hubschrauber. Dementsprechend sind auch hier Flüge innerhalb des Umkreises von 1,5 km Flüge nur mit Erlaubnis möglich.

Ausnahmen zu diesen Betriebsverboten sind im NfL-2023-1-2705 geregelt.

Genannte Bereiche, in denen der Betrieb verboten oder nur mit Einschränkungen erlaubt ist, sind auf ICAO-Karten gekennzeichnet, oder auch in Dipul einsehbar.

Drohnenwissen

Wo dürfen Drohnen fliegen und wo nicht?

Als Steuerer eines "unbemannten Luftfahrtsystems" nimmt man am Luftverkehr teil und muss sich an die geltenden Vorschriften halten. In Deutschland sind diese in der LuftVO und in der EU-Drohnenverordnung (Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission) zu finden.

Je nach Drohnenklasse, Betriebskategorie und abhängig vom EU-Drohnenführerschein gibt es unterschiedliche Regelungen, wo man fliegen darf. Schauen Sie hier für die Regelungen und den benötigten Drohnenführerschein nach.

Für den Drohnenflug gibt es außerdem sogenannte Betriebsverbote und Regeln nach §21h LuftVO.

  • nicht ungenehmigt über Wohngrundstücke, wenn > 250 g oder Kamera an Bord
  • 100 m zu Industrieanlagen, Behörden, Botschaften, JVA's, militärisch Anlagen, Einsatzstellen, Krankenhäusern, Anlagen der Energieerzeugung
  • 1:1 zu Bundesstraßen, Wasserstraßen, Bahn
  • Querung Wasserstraßen > 100 m und zügig erlaubt
  • 100 m über Naturschutzgebieten
  • Kontrollierter Luftraum darf bis maximal 50 m Flughöhe durchflogen werden. Weiterhin bedarf es nach §21a LuftVO auch einer Genehmigung von Flügen in einer Entfernung von weniger als 1,5 km zu Begrenzungen von Flugplätzen. Oftmals befinden sich auf Krankenhäusern auch Landeplätze für Hubschrauber. Dementsprechend sind auch hier Flüge innerhalb des Umkreises von 1,5 km Flüge nur mit Erlaubnis möglich.

Ausnahmen zu diesen Betriebsverboten sind im NfL-2023-1-2705 geregelt.

Genannte Bereiche, in denen der Betrieb verboten oder nur mit Einschränkungen erlaubt ist, sind auf ICAO-Karten gekennzeichnet, oder auch in Dipul einsehbar.